SW ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
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#1

09.04.2010, 07:47

Guten Morgen

welchen SW würdet ihr nehmen für die Aufforderung, einen Hund aus einer Mietwohnung zu entfernen (kein Kampfhund).

Danke schon mal
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LuzZi
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#2

09.04.2010, 08:56

Im Zweifelsfall Auffangsstreitwert.
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zenzi75
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#3

09.04.2010, 09:20

ich würde den Regelstreitwert von 4.000 EUR ansetzen...
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Rumpelstilzchen
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#4

09.04.2010, 09:45

Hat jemand ne andere Idee? wenn ich im www nach Urteilen suche, komme ich auf 300 bis (allerhöchstens) 1000 Euro.
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LuzZi
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#5

09.04.2010, 09:55

Meine Streitwerttabelle spuckt noch was zu "Unterlassung der Tierhaltung" aus: Interesse des Vermieters an Unterlassung bzw. des Mieters an Beseitigung des Verbots, nicht der WErt des Tieres (LG Hbg. 750,-- €; LG München 500,-- €)
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#6

09.04.2010, 09:59

:thx
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