Abrechnung Pflichtverteidiger vor dem BGH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Little_Justitia
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#1

07.04.2010, 14:22

Hallöche alle zusammen :mrgreen:

Hab ein kleines "Abrechnungsproblem" in einer Strafsache und ich hoffe, irgendjemand kann mir da weiterhelfen.
In der Suche hab ich leider nichts über das Thema gefunden... ^^

Folgende Situation:
Mein Chef war in einer Strafsache vor dem Landgericht tätig und es wurde Revision eingelegt. Vor dem BGH wurde er dann als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Welche Gebühren anfallen ist mir klar, nur wo schick ich diese Abrechnung nach Pflichtverteidiger hin? Normalerweise kommt die Abrechnung an das Gericht der ersten Instanz, allerdings hat mein Chef irgendwas davon gefasselt, dass die evtl. an den BGH geschickt wird und das verwirrt mich total :| Kann mir da jemand weiterhelfen bzw. hat da jemand einen passenden §§ ?

:thx :thx im Voraus für die Hilfe :)
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
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#2

07.04.2010, 14:32

Hast Du schon mal ins Gesetz geguckt? Ich halt mich da an § 55 RVG.
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#3

07.04.2010, 14:33

Den § habe ich meinem Chef auch schon vorgeschlagen, aber er glaubt dass es da noch was anderes gibt und ich will deshalb alle möglichen Möglichkeiten abprüfen ^^
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#4

07.04.2010, 14:44

Und wo willst Du da rumprüfen? Ich sehe keine großartig anderen :auslach möglichen Möglichkeiten. Diese Chefs scheinen ja hier um Dutzend rumzuspringen, die irgendwas glauben oder mal gehört haben und dann mit solchem Mist ihre Mitarbeiter belästigen.
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#5

07.04.2010, 14:50

Jep so ein Chef ist meiner auch xD
Ich werd ihn jetzt wohl davon überzeugen müssen, dass § 55 RVG greift :D
:thx für die Hilfe *kicher*
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