Abrechnung so korrekt?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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repfiffi
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#1

07.04.2010, 10:00

Guten Morgen Ihr Lieben,

wäre nett, wenn der eine o. andere v. Euch mal über folgende Rechnung schauen könnte, ob diese so korrekt ist....

eA - Rechtsstreit wurde auf 3.000 € festgesetzt - Termin fand statt - Vergleich wurde ebenfalls geschlossen, dieser wurde auf 4.900 € festgesetzt.

Ich würde nun so abrechnen:

1.3 VG (3.000) 245,70 €
0,8 VG (1.900) 106,40 €
= 352,10 €
(1.3 VG aus 4.900 wäre 391,30 €)

1.2 TG (4.900) 361,20 €

1.0 EG (4.900) 301,00 €
(1.0 EG aus 3.000 wäre 189,00 € + 1.5 EG aus 1.900 wäre 199,50 € = 388,50 €)
PTE
USt

Korrekt so oder befinde ich mich auf dem Holzweg?

LG
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#2

07.04.2010, 10:05

m. E. n. nicht ganz...

so würde ich das machen:

1,3 VG auf GW 3000,00
0,8 VG auf GW 1900,00
Prüfung Obergrenze 1,3 auf GW 4900,00
1,2 TG auf GW 4900,00
1,0 EG auf GW 3000,00
1,5 EG auf GW 1900,00
Prüfung Obergrenze 1,5 auf GW 4900,00
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LuzZi
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#3

07.04.2010, 10:09

Ich schließ mich da zenzi75 an, ich würds ebenfalls so machen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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repfiffi
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#4

07.04.2010, 10:12

Oh je, habe ich heute Tomaten auf den Augen :( Was hat zenzi denn anders gemacht? :oops: "Prüfung Obergrenze" habe ich jetzt nicht dazu geschrieben, das stimmt - mir gings eher um die korrekten Werte/und Vorgehensweise - oder überseh' ich da irgendwas gerade?

LG
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#5

07.04.2010, 10:14

Du hast eine 1,0 EG angesetzt nicht eine 1,5.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

07.04.2010, 10:16

LuzZi :zustimm
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#7

07.04.2010, 10:17

:patsch :thx
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