Einstweilige Anordnung!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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me100
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#1

06.04.2010, 16:14

Ich brauche kurze Hilfe bei einer Abrechnung.

Wir haben Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dieser wurde abgewiesen. Ein Termin vor dem Amtsgericht hat stattgefunden.

Ich soll nun abrechnen.

1,3 VG ist klar.

Mein Chef meinte, da der Antrag zurückgewiesen wurde, entsteht allerdings keine Terminsgebühr. Ist das richtig? Ich habe überall schon recheriert, doch nichts gefunden. Chef hat mich da ein wenig verwirrt.

Hoffe hier kann mir jemand helfen.
zenzi75
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#2

06.04.2010, 16:59

wenn ein Termin stattgefunden hat, gibs selbstverständlich auch eine TG...
me100
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#3

06.04.2010, 17:03

Hätte mich auch sonst echt verwundert. Man lässt sich doch sehr schnell irritieren. :D :oops:
zenzi75
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#4

06.04.2010, 17:05

na ich weiß ja nicht, wie dein Chefe auf diesen Trichter gekommen ist... :roll:
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