Ich hab da mal ne Frage:
Habe hier eine Akte, die die ganze Zeit meine Kollegin (zur Zeit im Urlaub) bearbeitet hat. Es geht da um Sorgerecht und unsere Mandantin war die Antragsgegnerin und bekam PKH bewilligt. Jetzt hat die Antragstellerin ihren Antrag zurück genommen und wir beantragt, ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das wurde auch bewilligt.
Gegenüber der Staatskasse haben wir aus einem SW von 3.000,00 € die Verfahrensgebühr abgerechnet, die diese auch ohne Weiteres gezahlt haben.
Jetzt hat meine Kollegin einen Kostenfestsetzungsantrag gemacht. Bei einem Streitwert von 3.000,00 € unterscheidet sich die PKH- Vergütung aber ja noch nicht von der Regelvergütung. . .
Jetzt meine Frage: Ist es nicht eigentlich so, dass wir uns den KfA hätten sparen können? Dachte, man kann dann einen KfA nur bezüglich der Differenz zw. PKH- Vergütung und Regelvergütung machen, die es hier ja aber nicht gibt?!?!?
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Könnt ihr mir folgen? Ist vielleicht ein bisschen ne dumme Frage, aber da ich "erst" seit einem Jahr ausgelernt bin und meine Kollegin schon bisschen länger und zudem sie auch Rechtsfachwirtin ist, überlege ich, ob sie sich bei diesem KfA vielleicht was gedacht hat.
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