KFB 5 Jahre später beantragen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

02.04.2010, 21:51

Was heißt "unterstellen"? Die Verwirkung ist schlicht ein Rechtsgebilde, das im Wege des Einwandes geltend gemacht oder eben v.A.w. berücksichtigt wird. Insoweit wird ja auf vorhandene Tatsachen Bezug genommen, nämlich, dass man schon längst hätte seinen KFA stellen können, nicht aber nach 10 Jahren. Damit rechnet nämlich in der Tat kein Gegner mehr.

Ein Verfahren wird ja in aller Regel auch zügig und komplett beendet, so dass die Kosten in den allermeisten Fällen "alsbald" abgewickelt werden. Wer das aber total verpennt, der muss eben auch mit Konsequenzen rechnen. Einen KFA-Freifahrtschein auf ewig gibt es (zum Glück) nicht.
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#12

02.04.2010, 22:28

Interessant, so was Altes habe ich auch gerade auf dem Tisch - kommt das von jemandem von Euch? :P
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Gina

#13

03.04.2010, 08:16

Rehlein39 hat geschrieben: Gegner war in Liquidation.

Ich hätte gern hierzu noch so zwei drei Infos: Was ist gemeint? Insolvenz? Firmenauflösung mit anschließender Löschung?
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Rehlein39
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#14

03.04.2010, 12:10

Hallo Gina,

Gegner war eine GmbH, die sich zu diesem Zeitpunkt i. L. befand. Es ist bisher auch nicht aus dem Titel vollstreckt worden, weil es ziemlich sinnlos erschien, deshalb ist wohl auch gar kein KFB beantragt worden. Ich soll jetzt aber den KFB, den wir ja nie beantragt haben, an die Rechtsschutz schicken. Bin mir nicht sicher, wie die Reaktion von dort ausfallen wird, wenn ich mitteile, dass wir die Kosten nie haben festsetzen lassen. Deshalb die Überlegung, doch noch einen KFB zu beantragen.
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#15

03.04.2010, 12:13

Und wer ist Rechtsnachfolger der GmbH? Oder gegen wen willst Du den KFB beantragen?
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Gina

#16

03.04.2010, 12:42

Eben, darauf wollte ich dann auch raus. Wenn es die GmbH nicht mehr gibt, kann man auch keinen KfB beantragen, es sei denn, es gibt einen Rechtsnachfolger, der auch die Schulden übernommen hat. Gegen wen soll denn jetzt noch eine Festsetzung beantragt werden? :?
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#17

03.04.2010, 12:51

Ich verstehe ja schon das Argument nicht: Es ist kein KFB beantragt worden, weil es sich "wohl nicht gelohnt" hat. Jeder RA weiß doch, dass eine Titulierung immer vorteilhaft ist, kann man dann doch bei sich bietender Gelegenheit unmittelbar "zuschlagen". Jetzt dürfte es in der Tat mangels Gegner und der Verwirkungsmöglichkeit schwer werden, noch zu einem Titel zu kommen. Da kann man nur noch auf glückliche Umstände hoffen... :roll:
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#18

03.04.2010, 20:01

also nach dem Geschilderten gehts doch glaub ich weniger drum einen Titel zu erhalten, aus dem auch vollstreckt werden kann, als vielmehr drum, sich ggü der RSV zu erklären ;) nach den geschilderten Umständen geh ich aber auch davon aus, dass da eh nix mehr vollstreckt werden kann, wenn die GmbH schon nicht mehr existiert. Einen KFA zu stellen find ich auch schwierig, denn wem soll der denn zugestellt werden, wenn die Gegenseite nicht mehr existiert?

Zu 13:
Insoweit wird ja auf vorhandene Tatsachen Bezug genommen, nämlich, dass man schon längst hätte seinen KFA stellen können
da hast du wohl recht, aber zu dem Zeitmoment kommt zwingend auch noch das Umstandsmoment, und das zu beweisen halte ich für knifflig. Ich könnte mir nämlich viele Fälle vorstellen, unter denen es wirtschaftlich sein kann, erstmal auf den KFA zu verzichten. Z.B. wenn man weiß dass der Schuldner eh noch viele andere Schulden hat die im Rang höher stehen, oder wenn er erstmal gefunden werden muss... dann hat das nämlich auch bei später KFA-Stellung keine Verwirkung zur Folge.

Zu online:
Interessant, so was Altes habe ich auch gerade auf dem Tisch - kommt das von jemandem von Euch? :P
Kommt drauf an, bei welchem Gericht du überhaupt sitzt ;) Wir hatten sowas mal vor einiger Zeit, ging irgendwohin tief in den Süden, und wurde auch nach ein paar Jahren noch problemlos festgesetzt... aber nix aktuelles ;)


PS: Was mich mal generell interessiert: Werden die Prozessakten bei Gericht nicht eigentlich nach ein paar Jahren entsorgt (bis auf die Titel)? Da muss ja dann evtl. der RPfl ohne Akte den KFA bearbeiten? Kenn mich bei Gericht nicht sonderlich aus, wie läuft denn sowas dann? Gibts da überhaupt noch Infos zum Verfahren im System?

Gruß,

Chris
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#19

03.04.2010, 20:05

Ich könnte mir nämlich viele Fälle vorstellen, unter denen es wirtschaftlich sein kann, erstmal auf den KFA zu verzichten. Z.B. wenn man weiß dass der Schuldner eh noch viele andere Schulden hat die im Rang höher stehen, oder wenn er erstmal gefunden werden muss...
Wieso kommst du auf so was? Kostet doch nichts, den KFA direkt nach Ende des Verfahrens zu stellen, außer vielleicht Zustellkosten. KFA oder KAA wird bei uns grundsätzlich gestellt, muß man sich später auch nichts vorwerfen.

Zu denken wäre sicher - vielleicht nicht in dem Fall - an eine Haftung des RA, weil er den KFA nicht gestellt hat.
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#20

03.04.2010, 20:22

cjdenver hat geschrieben:
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Gruß,
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Ja, genau das ist das Problem - in der Regel werden die Akten schon ausgesondert sein, und dann ist außer den Titeln nichts mehr da. Dann muss derjenige, der den KFA stellt, erst mal beweisen, dass die Gebühren überhaupt entstanden und erstattungsfähig sind, eventuell muss die Gerichtsakte ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (zumindest die Protokolle wird man benötigen).
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