Hallo!
Ich muss eine Verkehrsunfallsache abrechnen. Gegnerische Haftpflicht ist die V.., also eine der Versicherungen, die nach pauschalen Sätzen zahlt.
Der Fahrer und dessen minderjähriger Sohn erlitten Personenschäden. Der Frau des Fahrers gehört das beschädigte Fahrzeug.
Wir haben nun für jede dieser Peronen eine gesonderte Akte abgelegt, aber, wird das auch gesondert abgerechnet? Denn in dem Abkommen gibt es ja einen Gebührensatz von 2,4 für MEHRERE GESCHÄDIGTE. Heißt das, ich muss alle Gegenstandswerte zusammenrechnen und EINE Rechnung machen, oder kann ich für jede Person eine eigene Rechnung mit Gebührensatz 1,8 machen?
im Voraus für Eure Hilfe!
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Name geändert by JSanny