Pauschale Vergütung der Haftpflichtversicherer bei Unfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sanya
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#1

31.03.2010, 16:00

Hallo!

Ich muss eine Verkehrsunfallsache abrechnen. Gegnerische Haftpflicht ist die V.., also eine der Versicherungen, die nach pauschalen Sätzen zahlt.

Der Fahrer und dessen minderjähriger Sohn erlitten Personenschäden. Der Frau des Fahrers gehört das beschädigte Fahrzeug.

Wir haben nun für jede dieser Peronen eine gesonderte Akte abgelegt, aber, wird das auch gesondert abgerechnet? Denn in dem Abkommen gibt es ja einen Gebührensatz von 2,4 für MEHRERE GESCHÄDIGTE. Heißt das, ich muss alle Gegenstandswerte zusammenrechnen und EINE Rechnung machen, oder kann ich für jede Person eine eigene Rechnung mit Gebührensatz 1,8 machen?

:thx im Voraus für Eure Hilfe!

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zenzi75
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#2

31.03.2010, 16:23

kleineTeufelin hat geschrieben:Heißt das, ich muss alle Gegenstandswerte zusammenrechnen und EINE Rechnung machen
:genau das heißt das... :D
Sanya
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#3

31.03.2010, 16:43

Hm. Blöd. Kann man das irgendwo nachlesen, dass es so sein muss?
zenzi75
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#4

31.03.2010, 16:53

Sanya
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#5

01.04.2010, 13:48

Da stehts ja ganz genau drin, super! Dann kann ich das so meiner Chefin vorlegen.
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