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außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 15:26
von Sanya
Hallo ihr Lieben!

Brauche mal wieder Eure Hilfe. Kenne mich im Arbeitsrecht leider nicht so gut aus. :?

Meine Chefin hat einen Mandanten vertreten, der außerordentlich fristlos (hilfsweise fristgemäß) gekündigt wurde. Man hat sich dann aber - mithilfe meiner Chefin - auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, unserem Mandanten Tantieme i. H. v. 10.000,00 EUR zugesprochen, ein Zwischenzeugnis und eine Sprachregelung erstellt.

Welchen GW würdet ihr der Abrechnung zugrunde legen? (Wenn möglich, bitte die zugrundeliegenden Vorschriften nennen)

Ich weiß lediglich, dass der GW für das Zeugnis i. d. R. 1 Monatseinkommen ist. Aber der Rest..... :?:

:thx schonmal!

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 15:36
von Re1108
schau mal hier:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/In ... .html#ArbR" target="blank

(Was ist den eine Sprachregelung?)

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 15:51
von Sanya
Ahhhh, Aufhebungsvertrag also 3 Monatsgehälter. Vielen Dank Re1108

Was ist mit den Tantieme? Wirkt die Vereinbarung darüber streitwerterhöhend? Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 15:54
von Liesel
kleineTeufelin hat geschrieben: Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?
Was es nicht alles gibt. Habe ich noch nie gehört.

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 16:00
von Re1108
@Liesel:
Ich auch nicht, darum hatte ich gefragt. :wink:

@kleineTeufelin:
Die Tantieme wirkt nicht streitwerterhöhend, die Sprachregelung auch nicht.

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 16:33
von Sanya
Hab ich vorher auch noch nie gehört... man lernt halt nie aus. :wink:

Weshalb bist Du Dir da sicher, das die beiden Sachen nicht streitwerterhöhend sind, Re1108? Macht ja auch Extraarbeit.

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 16:44
von Re1108
Die Tantiemen oder Abfindung sind ganz sicher nicht streitwerterhöhend, hierzu gibts entsprechende Rechtsprechung.

Bei der Sprachregelung meine ich (so habe ich das verstanden), dass dieser Punkt ja gar nicht wirklich "streitig" war, sondern eben nur als weiterer Punkt in die Vereinbarung genommen wurde (bitte korrigiere mich, falls dem nicht so ist). Da hierüber nicht gestritten u. daher auch nicht wirklich verhandelt wurde, keine SW-Erhöhrung.

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 16:48
von Adora Belle
Tantiemen sind aber keine Abfindung. Die gehören zur Vergütung. Die (beanspruchte) Höhe der Tantiemen ist dann der Gegenstandswert.

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 16:50
von Sanya
Nö, gestritten wurde über die Sprachregelung nicht. Im Aufhebungsvertrag hieß es, dass diese auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart wird. Diese wurde dann als Zusatz zum Aufhebungsvertrag gefasst.

Wegen Tantieme guck ich mal nach der entsprechenden Rechtssprechung.

Hast mir sehr geholfen Re1108, :dankeschoen

Re: außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

Verfasst: 30.03.2010, 16:56
von Re1108
Adora Belle hat geschrieben:Tantiemen sind aber keine Abfindung
Da hast du wohl recht. Ich hab das gerade nachgelesen ... Bin hier irgendwie von ner Abfindung ausgegangen ... :oops:
In diesem Fall kommt es dann streitwerterhöhend wohl dazu.