Hallo ihr Lieben!
Brauche mal wieder Eure Hilfe. Kenne mich im Arbeitsrecht leider nicht so gut aus.
Meine Chefin hat einen Mandanten vertreten, der außerordentlich fristlos (hilfsweise fristgemäß) gekündigt wurde. Man hat sich dann aber - mithilfe meiner Chefin - auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, unserem Mandanten Tantieme i. H. v. 10.000,00 EUR zugesprochen, ein Zwischenzeugnis und eine Sprachregelung erstellt.
Welchen GW würdet ihr der Abrechnung zugrunde legen? (Wenn möglich, bitte die zugrundeliegenden Vorschriften nennen)
Ich weiß lediglich, dass der GW für das Zeugnis i. d. R. 1 Monatseinkommen ist. Aber der Rest.....
schonmal!
außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
schau mal hier:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/In ... .html#ArbR" target="blank
(Was ist den eine Sprachregelung?)
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/In ... .html#ArbR" target="blank
(Was ist den eine Sprachregelung?)
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 468
- Registriert: 14.08.2008, 09:58
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ahhhh, Aufhebungsvertrag also 3 Monatsgehälter. Vielen Dank Re1108
Was ist mit den Tantieme? Wirkt die Vereinbarung darüber streitwerterhöhend? Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?
Was ist mit den Tantieme? Wirkt die Vereinbarung darüber streitwerterhöhend? Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Was es nicht alles gibt. Habe ich noch nie gehört.kleineTeufelin hat geschrieben: Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
@Liesel:
Ich auch nicht, darum hatte ich gefragt.
@kleineTeufelin:
Die Tantieme wirkt nicht streitwerterhöhend, die Sprachregelung auch nicht.
Ich auch nicht, darum hatte ich gefragt.
@kleineTeufelin:
Die Tantieme wirkt nicht streitwerterhöhend, die Sprachregelung auch nicht.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 468
- Registriert: 14.08.2008, 09:58
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Hab ich vorher auch noch nie gehört... man lernt halt nie aus.
Weshalb bist Du Dir da sicher, das die beiden Sachen nicht streitwerterhöhend sind, Re1108? Macht ja auch Extraarbeit.
Weshalb bist Du Dir da sicher, das die beiden Sachen nicht streitwerterhöhend sind, Re1108? Macht ja auch Extraarbeit.
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
Die Tantiemen oder Abfindung sind ganz sicher nicht streitwerterhöhend, hierzu gibts entsprechende Rechtsprechung.
Bei der Sprachregelung meine ich (so habe ich das verstanden), dass dieser Punkt ja gar nicht wirklich "streitig" war, sondern eben nur als weiterer Punkt in die Vereinbarung genommen wurde (bitte korrigiere mich, falls dem nicht so ist). Da hierüber nicht gestritten u. daher auch nicht wirklich verhandelt wurde, keine SW-Erhöhrung.
Bei der Sprachregelung meine ich (so habe ich das verstanden), dass dieser Punkt ja gar nicht wirklich "streitig" war, sondern eben nur als weiterer Punkt in die Vereinbarung genommen wurde (bitte korrigiere mich, falls dem nicht so ist). Da hierüber nicht gestritten u. daher auch nicht wirklich verhandelt wurde, keine SW-Erhöhrung.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Tantiemen sind aber keine Abfindung. Die gehören zur Vergütung. Die (beanspruchte) Höhe der Tantiemen ist dann der Gegenstandswert.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 468
- Registriert: 14.08.2008, 09:58
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Nö, gestritten wurde über die Sprachregelung nicht. Im Aufhebungsvertrag hieß es, dass diese auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart wird. Diese wurde dann als Zusatz zum Aufhebungsvertrag gefasst.
Wegen Tantieme guck ich mal nach der entsprechenden Rechtssprechung.
Hast mir sehr geholfen Re1108,
Wegen Tantieme guck ich mal nach der entsprechenden Rechtssprechung.
Hast mir sehr geholfen Re1108,
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
Da hast du wohl recht. Ich hab das gerade nachgelesen ... Bin hier irgendwie von ner Abfindung ausgegangen ...Adora Belle hat geschrieben:Tantiemen sind aber keine Abfindung
In diesem Fall kommt es dann streitwerterhöhend wohl dazu.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!