außergerichtl. Vertretung in Arbeitsrechtssache - GW?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sanya
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#1

30.03.2010, 15:26

Hallo ihr Lieben!

Brauche mal wieder Eure Hilfe. Kenne mich im Arbeitsrecht leider nicht so gut aus. :?

Meine Chefin hat einen Mandanten vertreten, der außerordentlich fristlos (hilfsweise fristgemäß) gekündigt wurde. Man hat sich dann aber - mithilfe meiner Chefin - auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, unserem Mandanten Tantieme i. H. v. 10.000,00 EUR zugesprochen, ein Zwischenzeugnis und eine Sprachregelung erstellt.

Welchen GW würdet ihr der Abrechnung zugrunde legen? (Wenn möglich, bitte die zugrundeliegenden Vorschriften nennen)

Ich weiß lediglich, dass der GW für das Zeugnis i. d. R. 1 Monatseinkommen ist. Aber der Rest..... :?:

:thx schonmal!
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Re1108
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#2

30.03.2010, 15:36

schau mal hier:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/In ... .html#ArbR" target="blank

(Was ist den eine Sprachregelung?)
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#3

30.03.2010, 15:51

Ahhhh, Aufhebungsvertrag also 3 Monatsgehälter. Vielen Dank Re1108

Was ist mit den Tantieme? Wirkt die Vereinbarung darüber streitwerterhöhend? Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?
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Liesel
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#4

30.03.2010, 15:54

kleineTeufelin hat geschrieben: Und die Sprachregelung (darin wird geregelt, was Dritten als Beendigungsgrund genannt wird, wenn der wahre Grund nicht preisgegeben werden soll. Wird dann von beiden Parteien unterschrieben.)?
Was es nicht alles gibt. Habe ich noch nie gehört.
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#5

30.03.2010, 16:00

@Liesel:
Ich auch nicht, darum hatte ich gefragt. :wink:

@kleineTeufelin:
Die Tantieme wirkt nicht streitwerterhöhend, die Sprachregelung auch nicht.
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#6

30.03.2010, 16:33

Hab ich vorher auch noch nie gehört... man lernt halt nie aus. :wink:

Weshalb bist Du Dir da sicher, das die beiden Sachen nicht streitwerterhöhend sind, Re1108? Macht ja auch Extraarbeit.
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#7

30.03.2010, 16:44

Die Tantiemen oder Abfindung sind ganz sicher nicht streitwerterhöhend, hierzu gibts entsprechende Rechtsprechung.

Bei der Sprachregelung meine ich (so habe ich das verstanden), dass dieser Punkt ja gar nicht wirklich "streitig" war, sondern eben nur als weiterer Punkt in die Vereinbarung genommen wurde (bitte korrigiere mich, falls dem nicht so ist). Da hierüber nicht gestritten u. daher auch nicht wirklich verhandelt wurde, keine SW-Erhöhrung.
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#8

30.03.2010, 16:48

Tantiemen sind aber keine Abfindung. Die gehören zur Vergütung. Die (beanspruchte) Höhe der Tantiemen ist dann der Gegenstandswert.
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#9

30.03.2010, 16:50

Nö, gestritten wurde über die Sprachregelung nicht. Im Aufhebungsvertrag hieß es, dass diese auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart wird. Diese wurde dann als Zusatz zum Aufhebungsvertrag gefasst.

Wegen Tantieme guck ich mal nach der entsprechenden Rechtssprechung.

Hast mir sehr geholfen Re1108, :dankeschoen
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#10

30.03.2010, 16:56

Adora Belle hat geschrieben:Tantiemen sind aber keine Abfindung
Da hast du wohl recht. Ich hab das gerade nachgelesen ... Bin hier irgendwie von ner Abfindung ausgegangen ... :oops:
In diesem Fall kommt es dann streitwerterhöhend wohl dazu.
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