Verfahrenspflegschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Juli28
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#1

26.03.2010, 15:32

Hallo an Alle,
mein Anwalt ist vom Gericht als Verfahrenspfleger beauftragt worden. Nun sind wir aufgefordert worden unsere Rechnung zu stellen. Meines Wissens nach gilt da nicht das RVG. Hat das schon mal jemand abgerechnet? Hat mir jemand vielleicht eine Beispielabrechnung? Einfach dann auf Stundenbasis oder wie mach ich das?
Ganz herzlichen Dank
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Re1108
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#2

26.03.2010, 16:39

Versuchs mal hiermit:

viewtopic.php?f=4&t=19409&p=383393&hilit=Verfahrenspflegschaft#p383393

Ansonsten: :suche Suchbegriff: "Verfahrenspflegschaft" (zu dem Thema gibts nämlich schon bißchen was ... ) :mrgreen:
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Re1108
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#3

26.03.2010, 16:42

Hier nochmal der funktionierende Link:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... ft#p383393" target="blank
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turmalin
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#4

06.04.2010, 15:58

der Link ist doch fürs alte Recht, die werden doch jetzt nach FamFG abgerechnet: § 158 Abs. 7; entweder 350 oder 550 je nach Auftrag. Da ist wohl alles mit drin...
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Adora Belle
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#5

06.04.2010, 16:00

Nein, was Du meinst ist ein Verfahrensbeistand. An den Regelungen für Verfahrenspfleger hat sich nichts geändert.
Sonnenschein06
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#6

06.04.2010, 16:46

Wenn das Zeithonorarkonto ordentlich geführt wurde bei RA Micro kein Problem.

Gebühren und Kosten/Zeithonorar/Abrechnung. Musst nur aufrufen und alle Daten anklicken die du brauchst. Eigentlich eine ganz einfache Rechnung.

Wir haben als Einleitungstext

in vorbezeichneter Angelegenheit erlauben wir uns die hier entstandenen Gebühren und Auslagen zu berechnen und bitten um Bewilligung und Zahlung aus der Staatskasse.
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