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Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 15:49
von Suza
Kann mir jemand sagen, welchen Streitwert man nimmt bei Räumungsandrohung??

Re: Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 15:51
von Liesel
Jahresbetrag der mtl. Miete.

Re: Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 15:51
von misspinky1984
ich würde den Streiwert ansetzen, den ich auch bei der Räumungsvollstreckung nehmen würde: 12 x Nettokaltmiete

Re: Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 15:56
von Suza
Unser Mdt hat ein Haus ersteigert. Jetzt müssen die vormaligen Mieter ausziehen. Aufgefordert haben wir sie schon.

Nehme ich da trotzdem die Jahresmiete???

Re: Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 15:59
von misspinky1984
wie gepostet: 12 x mtl. Nettokaltmiete

Aber sag mal, habt ihr denn schon einen Räumungs- und Herausgabetitel?! Wegen der Räumungsandrohung ...

Re: Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 16:01
von Suza
Wir haben einen Zuschlagsbeshluss.

Aber woher soll ich wissen wieviel die Miete gezahlt haben???

Unser Mdt ist ja jetzt der Eigentümer des Hauses.

Re: Streitwert bei Räumungsandrohung

Verfasst: 25.03.2010, 16:08
von misspinky1984
Gut, aus dem Zuschlagsbeschluss könnt ihr ja die Räumungs-ZV betreiben.
Da Euch bzw. dem Mdt. die mtl. Nettokaltmiete nicht bekannt ist, würde ich eine "Vergleichsmiete" ansetzen. Schau doch einfach mal bei Immobilienscout24 oder ähnliche nach, was eine Wohnung sonst so in der unmittelbaren Gegend nettokalt kostet. Viel Erfolg!