Streitwert bei Räumungsandrohung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1

25.03.2010, 15:49

Kann mir jemand sagen, welchen Streitwert man nimmt bei Räumungsandrohung??
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.03.2010, 15:51

Jahresbetrag der mtl. Miete.
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misspinky1984
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#3

25.03.2010, 15:51

ich würde den Streiwert ansetzen, den ich auch bei der Räumungsvollstreckung nehmen würde: 12 x Nettokaltmiete
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Suza
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#4

25.03.2010, 15:56

Unser Mdt hat ein Haus ersteigert. Jetzt müssen die vormaligen Mieter ausziehen. Aufgefordert haben wir sie schon.

Nehme ich da trotzdem die Jahresmiete???
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misspinky1984
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#5

25.03.2010, 15:59

wie gepostet: 12 x mtl. Nettokaltmiete

Aber sag mal, habt ihr denn schon einen Räumungs- und Herausgabetitel?! Wegen der Räumungsandrohung ...
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#6

25.03.2010, 16:01

Wir haben einen Zuschlagsbeshluss.

Aber woher soll ich wissen wieviel die Miete gezahlt haben???

Unser Mdt ist ja jetzt der Eigentümer des Hauses.
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misspinky1984
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#7

25.03.2010, 16:08

Gut, aus dem Zuschlagsbeschluss könnt ihr ja die Räumungs-ZV betreiben.
Da Euch bzw. dem Mdt. die mtl. Nettokaltmiete nicht bekannt ist, würde ich eine "Vergleichsmiete" ansetzen. Schau doch einfach mal bei Immobilienscout24 oder ähnliche nach, was eine Wohnung sonst so in der unmittelbaren Gegend nettokalt kostet. Viel Erfolg!
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