Gebühren bei Teilanerkenntnis- und Endurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1

25.03.2010, 12:13

Haben ein Teilanerkenntnis- und Endurteil bekommen. Muss jetzt einen KFA machen?

Welche Gebühren fallen da alle an:

1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + Auslagen + MwSt??

Kann ich die Gerichtskosten vom Mahnverfahren auch in den KFA mit reinnehmen???
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LuzZi
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#2

25.03.2010, 12:15

Wie lautet denn überhaupt die Kostenentscheidung?

Du musst schon bissl mehr über die Sache selbst schreiben, sonst weiß das hier doch kein Mensch!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

25.03.2010, 12:25

In den Antrag müssen auch die Gebühren für den MB ! Die Gebühr als solche wird zwar weggekürzt (geht in 3100 auf), aber die 7002 davon bleibt.
Die GK des MB kommen natürlich rein. Z.B. 23 EUR für den MB, bei streitigem Verfahren werden weitere 52 EUR fällig, im Antrag steht dann der Gesamtbetrag 75 EUR.
Suza
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#4

25.03.2010, 12:27

Im Urteil steht:

1. Die Beklagte wird verurteil an die Klagepartei €...... zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es fand kein Termin statt, da das Verfahren nach § 495 a ZPO schriftlich verhandelt wurde.
Suza
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#5

25.03.2010, 12:32

Haben Gerichtskosten für MB € 23,00 eingezahlt und für das streitige Verfahren € 82,00.
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Liesel
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#6

25.03.2010, 13:18

VG Mahnverfahren
PT
MwSt
GK

VG streitiges Verfahren
abzügl. VG Mahnverfahren
TG
PT
MwSt
GK
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(UNHEILIG)
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#7

25.03.2010, 15:20

Dankeschööööööööööööön :-)))))))
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