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SW für Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung im Termin

Verfasst: 25.03.2010, 09:33
von Silke76
Hallo allerseits,

stehe mal wieder voll auf dem Schlauch. Habe folgende Akte zum Abrechnen vorliegen:

Wir machen EUR 2.320,00 gerichtlich geltend, es wird Termin bestimmt, Gegenseite zahlt die Hauptforderung und wir erklären im Termin die Hauptsache für erledigt. Die Gegenseite erscheint bei dem Termin nicht, so dass ein VU ergeht. Gegenseite hat folglich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Aus welchem Streitwert kann ich jetzt die TG nehmen? Kann ich tatsächlich aus dem vollen Wert EUR 2.320,00 nehmen?

Re: SW für Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung im Termin

Verfasst: 25.03.2010, 09:36
von Liesel
Würde ich auch so sehen, nachdem sich die Gegenseite der Erledigterklärung nicht angeschlossen hat und VU ergangen ist.

Re: SW für Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung im Termin

Verfasst: 25.03.2010, 09:55
von misspinky1984
Da ihr erst im Termin den Rechtsstreut in der Hauptsache für erledigt erklärt habt bzw. erklären konntet, bekommt ihr Eure Gebühren aus dem vollen Streitwert

Re: SW für Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung im Termin

Verfasst: 25.03.2010, 10:09
von Silke76
Wir haben einen Tag vor der Verhandlung dies bereits in einem Schriftsatz mitgeteilt, Termin fand allerdings trotztdem statt. Mein Chef hat also in dem Termin nochmals die Hauptsache für erledigt erklärt.

Bleibt es dann auch bei einer TG aus vollem Wert?

Danke im Voraus schon einmal für Eure Einschätzungen.

Re: SW für Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung im Termin

Verfasst: 25.03.2010, 11:20
von Trude
Meiner Meinung nach nein. Die Forderung war erledigt, bevor ihr zum Termin gegangen sein. Somit konntet ihr darüber nicht mehr streitig verhandeln. M. M. nach geringerer Streitwert.

Re: SW für Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung im Termin

Verfasst: 25.03.2010, 11:42
von 188F
Ich schließe mich Trude an. Es ist immer für die Terminsgebühr der Streitwert maßgebend, der bei Aufruf der Sache noch im Streit stand. Da ihr die Erledigungserklärung per Schriftsatz vor dem Termin bekannt gegeben habt, habt ihr euch selbst der Gebühren beraubt. Streitwert für Terminsgebühr also nur der Wert der Kosten, da wegen der Kosten wohl nur noch der Termin stattgefunden hat. Hättet ihr nach Aufruf der Sache im Termin erst die Erledigungserklärung abgegeben, so hättet ihr die TG von dem eingeklagten Streitwert berechnen können.