![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
kann mir mal jemand weiter helfen!?
Wir haben einen Termin für einen RA aus Leer in Untervollmacht vor dem Arbeitsgericht wahrgenommen. Haben Gebührenteilung vereinbart und jetzt will ich die Akte abrechnen.
Was ist denn mit den Fahrtkosten, die bei uns angefallen sind. Bisher waren die GT vor dem Arbeitsgericht immer am Ort unserer Kanzlei, doch in dieser Sache wurde vertagt in eine andere Stadt. Jetzt steh ich wirklich auf dem Schlauch...
Soll ich die Fahrt- und Abwesenheitsgelder nun mit in die Rechnung des HB nehmen oder weg lassen?
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)