Streitwertbeschluss über Verfahren und Einigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Like_a_Princess0512
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#1

16.03.2010, 12:37

Wir haben eine Streitwertbeschluss erhalten indem steht das der Streitwert für das Verfahren auf 3.000 € festgesetzt wird und für den Vergleich auf 5.000 €.

Jetzt möchten wir die TG und EG abrechnen. Nach welchen Streitwert gehe ich jetzt für die einzelnen Gebühren???

Danke schon einmal im voraus!!! =)

ganz liebe grüße
zenzi75
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#2

16.03.2010, 12:40

1,3 VG auf 3000 EUR
0,8 VG auf 2000 EUR
- Obergrenze berücksichtigen -
1,2 TG auf 5.000 EUR
1,0 EG auf 3.000 EUR
1,5 EG auf 2.000 EUR
- wieder Obergrenze berücksichtigen -
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#3

19.03.2010, 11:54

Warum nimmst du die Diff-Gebühr mit rein. Es wurde in dem Verfahren kein nicht anhängiger Anspruch mit reingenommen.???!!!
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Liesel
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#4

19.03.2010, 11:56

Und warum wurde dann der Vergleichswert auf 5.000,00 Euro festgesetzt und der Verfahrenswert nur auf 3.000,00 Euro?
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#5

19.03.2010, 12:21

Liesel hat geschrieben:Und warum wurde dann der Vergleichswert auf 5.000,00 Euro festgesetzt und der Verfahrenswert nur auf 3.000,00 Euro?
Das frage ich mich gerade allerdings auch... :?:
~ Grüßle ~
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