Kostenausgleichsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

19.01.2007, 08:14

Guten Morgen!

Wir haben uns verglichen. Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme Gerichtskosten.

Muss ja jetzt einen Kostenausgleichsantrag ans Gericht schreiben.

Hat da jemand mal einen Vordruck evtl.? Wie man das schreibt.

Danke im Voraus!
Gast

#2

19.01.2007, 08:24

Ich mache einen normalen KfA nach § 106 ZPO und schreibe nur die von uns eingezahlten Gerichtskosten rein. Damit beantrage ich die Ausgleichung und gleichzeitig stelle ich den Antrag auf Erteilung einer vollstr. Ausfertigung.

Liebe Grüße Schlaubi
Gast

#3

19.01.2007, 08:25

Das machst Du genau wie beim KfA nur mit folgendem Antrag:
"... wird beantragt, die Kosten gem. § 106 ZPO auszugleichen ..."
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#4

19.01.2007, 08:26

Ist eigentlich wie ein ganz normaler KfA, wie Schlaubi sagt, nur dass als Einleitungssatz eben steht: "wird beantragt, die Kosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen". Ansonsten ist wirklich alles gleich.
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#5

19.01.2007, 08:31

Habe nur eine kurze Verständnisfrage: Die Kosten wurden doch gegeneinander aufgehoben, also nicht gequotelt. Wieso muss man dann KfA nach § 106 stellen?

Grüssle
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#6

19.01.2007, 08:32

Wegen den Gerichtskosten hätte ich jetzt gedacht - nu bin ich aber auch verunsichert.
Curry

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#7

19.01.2007, 08:34

also wir hatten den gleichen fall und da hat der gegner folgendes geschrieben:


Nach dem Vergleich des Amtsgerichts ________ vom _______ hat der Beklagte die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen.

Ich bitte um entsprechende Kostenfestsetzung gegen den Beklagten und um Rückerstattung der nicht verbrauchten Gerichtskosten.

Weiter bitte ich auszusprechen, dass die Kosten mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind.

Hat geklappt, Kostenfestsetzungsbeschluss ist halt lediglich über die GK ergangen.
Gast

#8

19.01.2007, 08:37

Aber den § 106 muss ich doch dazu schreiben?!
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#9

19.01.2007, 08:38

Macht das das Gericht nicht von selbst mit den Gerichtskosten. Ich habe da noch nie was beantragt, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind. Hm.
Curry

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#10

19.01.2007, 08:42

hmmm hatte das neulich auch zum ersten mal... da ist guter rat teuer :roll:
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