Guten Morgen!
Wir haben uns verglichen. Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme Gerichtskosten.
Muss ja jetzt einen Kostenausgleichsantrag ans Gericht schreiben.
Hat da jemand mal einen Vordruck evtl.? Wie man das schreibt.
Danke im Voraus!
Kostenausgleichsantrag
Ich mache einen normalen KfA nach § 106 ZPO und schreibe nur die von uns eingezahlten Gerichtskosten rein. Damit beantrage ich die Ausgleichung und gleichzeitig stelle ich den Antrag auf Erteilung einer vollstr. Ausfertigung.
Liebe Grüße Schlaubi
Liebe Grüße Schlaubi
Das machst Du genau wie beim KfA nur mit folgendem Antrag:
"... wird beantragt, die Kosten gem. § 106 ZPO auszugleichen ..."
"... wird beantragt, die Kosten gem. § 106 ZPO auszugleichen ..."
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ist eigentlich wie ein ganz normaler KfA, wie Schlaubi sagt, nur dass als Einleitungssatz eben steht: "wird beantragt, die Kosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen". Ansonsten ist wirklich alles gleich.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Wegen den Gerichtskosten hätte ich jetzt gedacht - nu bin ich aber auch verunsichert.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Day
- Forenfachkraft
- Beiträge: 226
- Registriert: 10.05.2006, 15:41
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Rottenburg
also wir hatten den gleichen fall und da hat der gegner folgendes geschrieben:
Nach dem Vergleich des Amtsgerichts ________ vom _______ hat der Beklagte die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen.
Ich bitte um entsprechende Kostenfestsetzung gegen den Beklagten und um Rückerstattung der nicht verbrauchten Gerichtskosten.
Weiter bitte ich auszusprechen, dass die Kosten mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind.
Hat geklappt, Kostenfestsetzungsbeschluss ist halt lediglich über die GK ergangen.
Nach dem Vergleich des Amtsgerichts ________ vom _______ hat der Beklagte die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen.
Ich bitte um entsprechende Kostenfestsetzung gegen den Beklagten und um Rückerstattung der nicht verbrauchten Gerichtskosten.
Weiter bitte ich auszusprechen, dass die Kosten mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind.
Hat geklappt, Kostenfestsetzungsbeschluss ist halt lediglich über die GK ergangen.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Macht das das Gericht nicht von selbst mit den Gerichtskosten. Ich habe da noch nie was beantragt, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind. Hm.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.