Berufung Familiensache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Inselbiene

#1

12.03.2010, 09:12

Guten Morgen, ich habe hier eine Abrechnungssache und komme nicht weiter...
Akteninhalt:
- Berufung OLG (geht um sofortige Einstellung von Ehegattenunterhalt)
- keine mdl. Verhandlung
- Vergleich nach § 278 VI ZPO wurde geschlossen (es muss noch einige Monate Ehegattenunterhalt gezahlt werden und dann ist es vorbei)

Und nun stockts bei mir. 1,6 VG plus 1,3 EG. Kann ich die 1,2 TG auch nehmen? In einem Seminarskript steht, dass dies bei nur Arbeits- und Zivilrecht geht???

Vielen Dank schon mal
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niva
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#2

12.03.2010, 09:52

Familienrecht ist Zivilrecht. Hier gelten die gleichen Regeln für die TG, wenn also die Voraussetzungen für die TG vorlegen, kannst du sie auch abrechnen.
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Inselbiene

#3

12.03.2010, 10:39

ach du sch..., wie peinlich :ohmann
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