Streitwert bei Prüfung Arbeitsvertrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anton79
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#1

17.01.2007, 21:41

Hallo, stehe grad auf dem Schlauch.

Wie berechent sich nochmal der Streitwert bei einer Prüfung eines Arbeitsvertrages?

liebe grüße
MrBoogie
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#2

17.01.2007, 21:47

gute frage. ich würde ein bruttomonatsgehalt als streitwert ansetzen als minimum. bei vielen arbeitsrechtssachen wird immer der streit aus 3 bruttomonatsgehältern errechnet. ich hatte so nen fall noch nicht wegen einer prüfung.

wenn wir solch seltenen sachen haben, dann vereinbaren wir immer eine festgebühr. damit ist beiden seiten geholfen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Anton79
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#3

17.01.2007, 22:13

was aber wenn ihr auch nach außen auftretet und eine eine geschäftsgebühr verdient? dann musst du auchden sstreitwert wissen.

ich bin nicht sicher ob 1 oder 3 gehälter.
MrBoogie
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#4

17.01.2007, 22:33

hab jetzt kein gesetz bei mir. werd morgen mal nachschauen. werds mittags hier posten wenn noch nötig.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Sandra S.
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#5

17.01.2007, 23:02

Gegenstandswert ist das Bruttogehalt für 3 Jahre.
Wenns ein befristeter Arbeitsvertrag ist, der weniger als 3 Jahre läuft, dann gesamtes Bruttogehalt während der Laufzeit.
(§ 23 III S.1 RVG i.V.m. § 25 II KostO)

vorausgesetzt natürlich, es gab noch keine Kündigung oder Streit über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses an sich, dann gilt
§ 42 Abs. 4 GKG (3 Bruttomonatsgehälter).
Liebe Grüße
von Sandra
Anton79
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#6

17.01.2007, 23:13

danke dir Sandra. hab den 25 § auch eben in der Kost O aufgestöbert.

Danke dir trotzdem sehr. Werd mir die Akte morgen nochmal ansehen!

wie läufts in deinem kurs?
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Sandra S.
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#7

17.01.2007, 23:22

schreib dir morgen mal ne PN. Bett ruft nämlich... :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
MrBoogie
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#8

18.01.2007, 08:03

so langsam frag ich mich, ob ihr überhaupt noch privatleben habt. wer stöbert denn 23 uhr noch im gesetz rum? ihr macht euch viel zu viele gedanken. ich nehm mir jeden tag vor, wenn ich aus der kanzlei gehe, ist die arbeit erledigt. klappt zwar selten, aber der gedanke zählt.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Anton79
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#9

20.01.2007, 01:28

da kannst einen drauf lassen dass das nicht klappt. ;-) ist schon wahnsinn manchmal! mann kommt mit den gedanken garnicht mehr weg von den akten
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