wir haben hier eine Sache, wo außergerichtlich beraten wurde und Schriftverkehr lief, haben die 2300 VV RVG 1,3 abgerechnet. Dann wurde vorsorglich eine Schutzschrift verfaßt und bei Gericht eingereicht, es kam aber nie zum Verfahren.
Kann man da noch was abrechnen? Muß was angerechnet werden?
Bitte helft mir.
LG
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