Habe eine Frage, die zwar immer wieder und immer wieder anders behandelt wird, aber ich habe nichts passendes gefunden.
Wir haben eine EA beantragt, es kam zum Termin, Hauptsache, wurde Vergleich geschlossen. Im Protokoll ist erwähnt, daß die Kosten des Anordnungsverfahrens als Teil der Kosten der Hauptsache gelten. Streitwert ist für Hauptsache 3.000,00 € und für EA 500,00 €.
Kann ich hier nur eine Abrechnung machen (ich meine ja) und wenn ja, wie ist der Streitwert insgesamt? 3.000,00 € weil die 500,-- da mit drin sind? HAbe jetzt eine Verfahrens, eine Termins und eine EInigungsgebühr angesetzt nach 3.000,00! Richtig?
![Titanic :titanic](./images/smilies/titanic.gif)
Finde das richtig frech von dem Richter, uns die EA zu nehmen....
LIebe Grüße
Summer