Abrechnung von verbundenen Strafverfahren...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoSchnuffel81
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#1

26.02.2010, 10:58

Hallo zusammen.. Ist es richtig, dass ich dann nur ein verfahren abrechnen darf?

Wo finde ich das?

Vielen Dank :thx
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.02.2010, 10:59

Die Gebühren, die vor Verbindung in den Verfahren entstanden sind, bleiben stehen.
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