Hallo zusammen.. Ist es richtig, dass ich dann nur ein verfahren abrechnen darf?
Wo finde ich das?
Vielen Dank
Abrechnung von verbundenen Strafverfahren...
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Gebühren, die vor Verbindung in den Verfahren entstanden sind, bleiben stehen.
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(UNHEILIG)
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