streitwert bei ermittlungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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dietzi
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#1

25.02.2010, 14:18

hallo ihr lieben

ich bin schon wieder total verwirrt....

wir haben hier ne akte, da ist unser mandant zu schnell gefahren, bzw. sein auto ist geblitz worden..... er sagt nun er war das nicht..... na ja die akte heisst bei uns halt ermittlungsverfahren wegen falscher verdächtigung... nun soll ich die akte abrechnen

kann mir nochmal jemand sagen wie das mit den streitwerten bei ermittlungsverfahren war ?

ich bin so planlos :doof

danke
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carrot
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#2

25.02.2010, 14:21

das dürfte wohl eher ne Abrechnung von Bußgeldsachen sein würde ich sagen
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#3

25.02.2010, 14:27

wohl wahr.... bin auch gerade drauf gekommen

vielen dank

:thx
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Adora Belle
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#4

25.02.2010, 14:30

Wenn die Akte
dietzi hat geschrieben:ermittlungsverfahren wegen falscher verdächtigung
heißt, soll das ein Witz vom Chef sein, oder wie?

Ich sag Dir wie Du abrechnest, wenn Du mir sagst ob Ihr

a. den Mandanten gegen den OWi-Vorwurf verteidigt habt
b. den Mandanten als Geschädigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wg. §164 vertreten habt
oder
c.was völlig anderes gemacht habt.

In jedem Fall müßtest Du uns aber erstmal damit rausrücken, welchen Auftrag Ihr hattet und welche Tätigkeiten Ihr entfaltet habt.

Bis jetzt klingt Deine Frage so: "Ich hab hier ne Akte, wie rechne ich die ab?"
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carrot
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#5

25.02.2010, 14:32

Adora Belle hat geschrieben: b. den Mandanten als Geschädigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wg. §164 vertreten habt
oder
c.was völlig anderes gemacht habt.
bei b) natürlich dann nach Strafverfahren und bei
c) steht in den Sternen :lol: :wink:
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#6

25.02.2010, 14:46

also der mandant kam zu uns mit einer vorladung auf der drauf steht vernehmung als beschuldigter tatvorwurf falsche verdächtigung, dann haben wir akteineinsicht beantragt aus der akte ergibt sich, das ihm vorgewurfen wird zu schnell gefahren zu sein. die firma in der er arbeit hat ihn als fahrzeugführer indetifiziert. er hat dann ein bußgeldbescheid beommen und er hat dann gesagt er war nicht ff und legt einspruch ein. in seinem einspruch beschuldigt er jemand anderen und nennt deren kontaktdaten joa und so ging das dann weiter
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#7

25.02.2010, 14:47

ich hoffe das reicht so
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Adora Belle
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#8

25.02.2010, 15:46

Jo, es ist also c. Zumindest weiß man jetzt schon mal, daß Ihr Euren Mandanten als Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertreten habt.

Wenn man jetzt noch wüßte, was Ihr gemacht habt...
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