Durchsuchung bei unserer Mandantschaft aufgrund eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses, erlassen vom Amtsgericht. Im Verfahren ging es darum, dass unser Mandant irgendwelche Leute beschäftigt, aber nicht gemeldet haben soll.
Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, die haben nicht abgeholfen.
Vorlage beim Landgericht (Strafkammer), die durch Urteil entscheiden, dass die Beschwerde greift, der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss demzufolge nicht ordnungsgemäß war.
Kosten trägt die Staatskasse.
Ich hab in meiner Laufbahn vielleicht ne handvoll Strafsachen abgerechnet und komm hier auch mit Kommentar nicht weiter.
Ist das ne eigene Angelegenheit, gehört das zum ersten Rechtszug, gibt Terminsgebühr/en?
Ich hoffe ja erst mal, dass ich bei den Strafsachen-Nummern richtig bin...
Hilfe? Bitte?
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)