Zweite Ausfertigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Linus8686
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#1

24.02.2010, 17:18

Hey Leute!!

Sagt mal kann man für die Einholung einer zweiten Ausfertigung des Titels Gebühren nach dem RVG verlangen??
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Badeschlappe26
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#2

24.02.2010, 17:22

Ja, ne 0,3er nach 3309 - ich schau aber nochmal nach - war jetzt nur Bauchgefühl und irgendwo aus Kopf gekramt.
Es grüßt

die Schlappe
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Badeschlappe26
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#3

24.02.2010, 17:27

Hab geschaut - mein Bauch hatte recht und mein Kopf auch.
Es grüßt

die Schlappe
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JonesJess
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#4

24.02.2010, 17:51

Kommt ganz darauf an, was mit der ersten Ausfertigung passiert ist.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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