Beweisverfahren Einigung mit einem Gegner

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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magicsylvi
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#1

24.02.2010, 10:00

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage zum selbstständigen Beweisverfahren:

Wir haben zwei Antragsgegner, mit einem haben wir uns im Rahmen des Beweisverfahrens geeinigt (er zahlt die Hälfte der festgestellten Mängel), mit dem anderen Antragsgegner ging es ins Klageverfahren und wurde ausgeurteilt.
Der Wert für das Beweisverfahren wurde festgesetzt.

Wie rechne ich das ab? Kann ich die Einigungsgebühr wegen der Einigung mit dem einen Antragsgegner verlangen?

Danke für Eure Mithilfe!

Sylvi
gkutes

#2

24.02.2010, 10:23

Kann ich die Einigungsgebühr wegen der Einigung mit dem einen Antragsgegner verlangen?
im Beweisverfahren? warum nicht?
Micsi11
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#3

24.02.2010, 13:05

Natürlich. Und nicht vergessen, im selbständigen Beweisverfahren gibt es eine 1,5 Einigungsgebühr (trotz gerichtlicher Anhängigkeit eines Verfahrens).
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