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Abrechnung OWi Sache

Verfasst: 24.02.2010, 09:35
von Eva035
Hallo liebe Kollegen, habe eine OWi Sache abgerechnet:

5100
5103
5109
5115

RSV hat alles anerkannt, nur die Dokumentenpauschale, die m. E. in Höhe von 40,00 € entstehen auf 20 € gekürzt, mit der Begründung, dass es ja nur eine Angelegenheit ist.

Ist das ok? Bekommen eigentlich immer 40 € erstattet

Re: Abrechnung OWi Sache

Verfasst: 24.02.2010, 10:29
von nicole73
Die RS versuchen es immer wieder. Theoretisch bekommst du auch 2 mal Auslagen. Aber wer legt sich schon wegen 20,00 EUR mit der RA an?!

Re: Abrechnung OWi Sache

Verfasst: 24.02.2010, 10:30
von Eva035
stimmt, aber mein Chef würde sich für 20 € mit denen anlegen!?!

Re: Abrechnung OWi Sache

Verfasst: 24.02.2010, 11:21
von Eva035
kann mir denn keiner sagen, wie ich es meinem Chef begründen kann oder der RSV das wir die 20 € doch bekommen??

Re: Abrechnung OWi Sache

Verfasst: 24.02.2010, 11:53
von Trude
Dokumentenpauschale? Für Kopien? Oder meinst Du Auslagenpauschale für Strafsache und OWi-Sache?

Re: Abrechnung OWi Sache

Verfasst: 24.02.2010, 12:15
von Adora Belle
Du meinst sicher die Auslagenpauschale.

Es ist ein Unterschied, ob es wir uns im Strafrecht oder im OWi-Recht befinden. Für den strafrechtlichen Bereich dürfte inzwischen gefestigte Rechtsprechung sein, daß die Pauschale für Ermittlungsverfahren und 1. Instanz insgesamt nur einmal anfällt. Bei Bußgeldsachen dagegen stehen die Meinungen, soweit ich das überblicke, jetzt ungefähr 50:50. Argument für 2 Auslagenpauschalen - das Bußgeldverfahren ist dem Verwaltungsverfahren vergleichbar, weil im Gegensatz zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Behörde hier eine eigene der Rechtskraft fähige Entscheidung treffen kann, deshalb entsprechend § 17 Ziff. 1 verschiedene Angelegenheiten.

Entscheidungen zu beiden Meinungen findest Du auf der Burhoff-Seite.