Familiensache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Nicole 1708
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 27.10.2008, 12:38
Wohnort: Magdeburg

#1

19.02.2010, 10:33

Hallo Leute,
es gibt Tage da bekommt man die richtig schönen Akten auf den Tisch, so einer ist dann wohl heute! Also wir haben in einer Familiensache den Antragsteller wegen elterliche Sorge vertreten und haben PKH unter unserer Beiordnung erhalten bei Gericht A. Es fand ein Termin statt, an dem auch meine Chefin teilgenommen hat. Danach zog die Antragsgegnerin um und das Verfahren wurde an dem ca. 800 km weiten Gericht B abgegeben. Wir haben sodann eine Unterbevollmächtigte gesucht, da eine Terminswahrnehmung für meine Chefin nicht möglich war. Da sich der Rechtsstreit sehr lang hinzog, wurde die Unterbevollmächtigte sodann unter Abänderung des Beiordnungsbeschlusses von Gericht A als Hauptbevollmächtigte und wir als Verkehrsanwälte beigeordnet. So das Verfahren ist beendet und jetzt soll ich abrechnen. Meine Frage, was ist mit der Terminsgebühr, die meiner Chefin schon entstanden ist und sie war ja schonmal beigeordnet und hat die Anträge auch eingereicht?Bekomme ich die Terminsgebühr und die Verfahrensgebühr trotzdem? Ich hoffe um Hilfe und wünsche schon mal allen ein schönes Wochenende!
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

19.02.2010, 11:44

meiner Ansicht müsste Euch eine 1,2 TG dann zustehen. Und selbstverständlich erhaltet ihr auch die VG von 1,3
Kitty
Forenfachkraft
Beiträge: 193
Registriert: 27.08.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin

#3

19.02.2010, 12:01

Da die Gebühren bereits entstanden sind, dürft ihr sie auch "behalten".
§ 15 (4) RVG
Nicole 1708
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 27.10.2008, 12:38
Wohnort: Magdeburg

#4

19.02.2010, 12:54

ihr seid ja flott mit antworten, danke schon mal :D

ich habe ja noch nicht abgerechnet, sondern soll diese noch erstellen, also muss ich die Rechnung an das Amtsgericht B jetzt direkt stellen und meine Gebühren geltend machen, aber dann bekommt doch eigentlich die jetzige Hauptbevollmächtigte ihre Gebühren nicht mehr oder? Die Staatskasse zahlt doch nicht doppelt?
Antworten