Auslagenpauschale Aktenversendung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#1

18.02.2010, 19:59

Hallöchen :wink1

Nein, diesmal geht es mal nicht um USt. ;)

Es geht darum, ob die Auslagen bei Übersendung der Akte über das Gerichtsfach anfallen oder nicht.

Es gibt ja einige Urteile die sagen, daß sie nicht anfallen und einige sagen, daß sie doch anfallen.

Wir bekommen öfter Ermittlungsakten der StA über das Gerichtfach. StA ist ca. 25 km von unserem Gericht entfernt, es gibt aber den sog. Behördenaustausch, also Botendienst.

Diese StA heftet auf alle Akten so kleine Zettelchen:

"Einwurfeinschreiben

Kanzlei

......."

stimmt aber nicht, weil die Akte kommt über das Gerichtsfach.

Ich habe jetzt einfach mal ein Urteil zitiert, wonach die Auslagen dann nicht anfallen.

Heute bekomme ich eine Entscheidung des dort ansässigen Gerichtes, echt interessant, weil der Beschwerdeführer auch angeführt hat, daß da diese Zettelchen drauf sind, die Akten aber über das GF kommen.

Dort heißt es dann, daß die StA das gar nicht mehr nachprüfen kann, wie denn die Akte nun versandt wurde, das aber auch keine Rolle spielen würde, die Auslagen würden für die Tätigkeit allein schon anfallen.

Jetzt interessiert mich mal, ob hier eine Kanzlei ist, die das schon mal erfolgreich oder halt nicht erfolgreich durchgekämpft hat.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#2

18.02.2010, 20:06

Also, ich hatte auch schon so ein Fall. Da wollte das Staatsanwaltschaft die 12,00 € kassieren, obwohl die Akte über unser Landgerichtsfach ging (und die StA ist bei uns bei diesem LG) also, wurde sozusagen die Akte einfach ein Stockwerk nach unten getragen (oder so ähnlich halt) ... ich hab dann da angerufen und mit einer Dame gesprochen und hab ihr gesagt, dass ich eigentlich nicht einsehe, dass wir das bezahlen und hab ihr das auch erzählt. Und dann meinte sie, dass ich die 12,00 € nicht bezahlen müsste.

Ich mein, es heißt ja auch "AktenVERSENDUNGSpauschale" und nicht "AktenÜBERLASSUNGSpauschale" ... heißt für mich, nur wenn die Akte auf dem Postwege geschickt wurde, können die die 12,00 € verlangen ... also auch dann, wenn z. B. ein anderes Gericht an unser LG-Fach das schickt, dann finde ich es in Ordnung, aber nicht beim gleichen Gericht ...

Bezüglich des Botendienst zwischen den Gerichten kann ich nix sagen. Ich weiß nicht, ob dass dann trotzdem rechtfertigt, dass die Pauschale anfällt ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

18.02.2010, 20:08

:) das ist ja noch krasser, wenn die die Akte nur im Haus rumtragen müssen.

Die fahren ja aber nicht nur wegen der einen Akte, die haben doch sicher ganze Stapel und andere Post auch.

Ich will mich mit denen ja auch gar nicht wirklich streiten, weil die bringen das fertig und wir kriegen gar keine Akte mehr und dürfen die nur noch da einsehen, aber mich interessiert mal, was denn "richtig" ist und was nicht.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Ramona1982
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 17.02.2010, 15:05

#4

05.03.2010, 11:34

Hallo, ich habe im Moment das gleiche Problem. Die StA Düsseldorf ist geschätzte 200 m Luftlinie vom AG Düsseldorf, bei dem sich unser Gerichtsfach befindet, entfernt. Trotzdem bestehen die darauf, die 12 € zu kassieren.

Jetzt hat das OLG Düsseldorf das auch noch bestätigt mit Beschluss vom 04.11.09, III-1 Ws 447/09 (lesenswert!!!!).

Habt ihr vielleicht weitere Entscheidungen hierzu? Ich sehe das einfach nicht ein, denen das Geld so zuzuschieben. Wenn wir kein Recht bekommen, werde ich wohl anfangen zu verlagen, dass uns die Akten auf dem Postwege, am besten per Einschreiben/Rückschein, zugeschichkt werden. Dann erfüllen die 12 € wenigstens ihren Zweck.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

05.03.2010, 11:51

Ich hätte auch noch einen Beschluß AG Bonn dazu, auch sehr interessant ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Ramona1982
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 17.02.2010, 15:05

#6

08.03.2010, 10:27

Ja, wäre super, wenn du mir das Az. gibts. Sehe das nämlich echt nicht ein. :evil:
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

08.03.2010, 10:41

Schick mir mal deine Faxnummer per PN, ich lasse das raussuchen und faxe es dir dann, kann aber morgen früh werden, wenn dir das reicht ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#8

08.03.2010, 11:12

Also: Die Pauschale ist keine Portopauschale, sondern vergütet den kompletten Aufwand fürs Versandfertigmachen, z.B. Anlegen des Retentes usw. Ob das Ding nun per Fach das Gericht verlässt, per Postdienstleister, oder ein Anwalt die so mitnimmt, ist egal, die Pauschale fällt an.

Anders bei bloßer Einsicht an Gerichtsstelle.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
simpsonia
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 27.10.2009, 12:11
Wohnort: Rostock

#9

08.03.2010, 11:53

Im alten Büro hat mein Chef die Akten , wenn möglich, auch immer persönlich abgeholt bzw. durch seine Angestellten abholen lassen, um die 12,00 € zu sparen.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#10

08.03.2010, 11:58

Selbst dann fällt die Pauschale an, wie Jojo oben geschrieben hat.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten