EILIG EILIG BItte! Widerspruch gegen MB und dann außerger.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
JanaI
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 03.03.2008, 09:01

#1

18.02.2010, 15:51

Hallo,

ich habe mal eine ganz wichtige eilige Frage:

Wir vertreten den AG und haben WS gegen den MB erhoben. Dann haben wir außergerichtliche Korrespondenz geführt und werden uns wohl in Kürze mit der Gegenseite einigen. Eine Anspruchsbegründung ist von dem AS nicht gefertigt worden.

Ist es richtig, dass ich lediglich die

0,5 nach Nr. 3307 bekomme und dann
1,0 EG für die Vergleichsgespräche?

Vielen Dank für schnelle Antworten!
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

18.02.2010, 16:17

Die 1,0 bekommst du nur, wenn auch ein Vergleich abgeschlossen wird, nicht für Vergleichsgespräche. Wenn kein Vergleich zustande kommt, bekommst du auch keine EG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Lachgummi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 16.12.2009, 09:22

#3

18.02.2010, 16:20

ja genau so sehe ich das auch

3307 und die einigungsgeb. wenn du was schriftliches hat.. wenn nicht dann haste eben nur die 3307..
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

18.02.2010, 16:43

Wenn es tatsächlich Gespräche waren, sollte auch eine TG angefallen sein.
Benutzeravatar
rit-sch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 12.10.2009, 13:49
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Iserlohn

#5

18.02.2010, 17:07

Sehe ich genauso wie Adora Belle.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Antworten