Hallo,
kann mir bitte mal jemand helfen? Ich stehe grad auf der Leitung...
Also zunächst außergerichtliches Verfahren mit Geschäftsgebühr, dann wurde von der Gegenseite MB beantragt, wir haben Widerspruch eingelegt, dann streitiges Verfahren mit Verhandlung und Urteil. Wie muss ich jetzt abrechnen und was wo anrechnen?
Vielen Dank!
Gebührenabrechnung
Bitte benutz doch erstmal die Suchfunktion - das Thema hatten wir hier bereits gefühlte 10 000mal...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
1,3 Geschäftsgebühr 2300
Auslagen
0,5 Verfahrensgebühr 3307
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 0,65 Geschäftsgebühr Vorb. 3 Abs. 4
./. 0,5 Verfahrensgebühr Anm. zu Nr. 3307
1,2 Terminsgebühr 3104
Auslagen
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0,5 Verfahrensgebühr 3307
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 0,65 Geschäftsgebühr Vorb. 3 Abs. 4
./. 0,5 Verfahrensgebühr Anm. zu Nr. 3307
1,2 Terminsgebühr 3104
Auslagen