Streitwert Einigungsgebühr in Unfallsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke76
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#1

18.02.2010, 13:55

Hallo allerseits,
bin mir mal wieder etwas unsicher. So habe folgende Angelegenheit zum Abrechnen vorliegen:
Wir machen Schadensersatz aus Unfall in Höhe von EUR 147,38 materieller Schaden geltend sowie Schmerzensgeld dem Grunde nach. Materieller Schaden wurde gezahlt und nun geht es nur noch um das Schmerzensgeld. Hierüber soll eine Abfindungserklärung in Höhe von EUR 1.900,00 geschlossen werden, mit welcher alle weiteren Ansprüche erledigt sind.
Wie rechne ich jetzt ab? Würde folgendes vorschlagen:
SW: 2.047,38
1,3 Geschäftsgebühr
SW: 1.900,00
1,5 Einigungsgebühr

Liege ich damit richtig?
Gruss Silke76
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Adora Belle
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#2

18.02.2010, 14:09

Ja.
Silke76
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#3

18.02.2010, 14:15

Danke für Deine Antwort
Gruss Silke76
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