Brauche dringend Hilfe bei einem Sachverhalt..
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Folgendes:
- Mahnbescheid wurde beantragt
- Gegner legte Widerspruch ein
- daraufhin streitiges Verfahren
- im streitigen Verfahren nahm der Gegner Widerspruch zurück
- daraufhin beantragten wir den Erlass eines VB, mit einem normalen Schriftsatz
- VB wurde erlassen
Problem nun.. Im VB sind nur die außergerichtlichen Gebühren und unsere Gebühren im Mahnverfahren angegeben. Es fehlen somit noch restliche Gerichtskosten, die Verfahrensgebühr für das streitige Verfahren und eine eventuelle VB-Gebühr.
Vorweg, es soll nun von mir ein KfA gemacht werden, um die restlichen Gebühren festsetzen zu lassen.
1. Frage: Entsteht die VB-Gebühr (Nr. 3308 VV RVG) überhaupt ? Obwohl es ja nur ein Schriftsatz war..., nämlich so in der Art:
beantragen wir,
den Erlass eines Vollstreckungsbescheides,
da Gegner Widerspruch zurückgenommen hat... etc.
2. Frage: Im KfA - muss ich noch irgendwas anrechnen, wie Geschäftsgebühr, Mahngebühr etc. ? Oder fällt sowas komplett weg da diese Gebühren ja eh schon festgesetzt sind ?
Stehe ein bisschen auf dem Schlauch und weiß nicht mehr weiter...
Hoffe auf schnelle Hilfe. Danke.