Abrechnen Gewaltschutzsache
Verfasst: 17.02.2010, 10:57
Hallo,
im Wege einer eistweiligen Anordnung (Gewaltschutzsache) wurde ohne mündliche Verhaldung entschieden.
Meine Frage:
Entsteht hier trotzdem ein TG? Oder kann ich hier nur eine VG abrechnen?
Vielen Dank!
im Wege einer eistweiligen Anordnung (Gewaltschutzsache) wurde ohne mündliche Verhaldung entschieden.
Meine Frage:
Entsteht hier trotzdem ein TG? Oder kann ich hier nur eine VG abrechnen?
Vielen Dank!