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Abrechnen Gewaltschutzsache

Verfasst: 17.02.2010, 10:57
von light
Hallo,


im Wege einer eistweiligen Anordnung (Gewaltschutzsache) wurde ohne mündliche Verhaldung entschieden.

Meine Frage:

Entsteht hier trotzdem ein TG? Oder kann ich hier nur eine VG abrechnen?

Vielen Dank!

Verfasst: 17.02.2010, 11:01
von niva
Es entsteht keine Terminsgebühr, ergibt sich aus Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG, weil in EA-Sachen keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.