Abrechnen Gewaltschutzsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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light
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#1

17.02.2010, 10:57

Hallo,


im Wege einer eistweiligen Anordnung (Gewaltschutzsache) wurde ohne mündliche Verhaldung entschieden.

Meine Frage:

Entsteht hier trotzdem ein TG? Oder kann ich hier nur eine VG abrechnen?

Vielen Dank!
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niva
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#2

17.02.2010, 11:01

Es entsteht keine Terminsgebühr, ergibt sich aus Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG, weil in EA-Sachen keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.
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