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Streitwertfestsetzung => auch gegenüber dem Mandanten

Verfasst: 16.02.2010, 16:38
von forestb
hi leute

entweder liegts an karneval oder ich bin doof .. hab nichts passendes gefunden deswegen öffne ich das neue thema:

wenn ein Streitwert vom gericht festgesetz wird nehm ich diesen auch dann bei der abrechnung gegenüber dem mandanten ???

also fall: streitwert wird festgesetzt auf € 8.000,-- für den vergleich auf 19.000,-- €

mein beispiel für die abrechnung:
Streitwert: € 8.000,--

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
./. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
i. V. m. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG
(Streitwert: € 19.000,--)
Postpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
etc.


danke jetzt schon mal für eure hilfe ...

Verfasst: 16.02.2010, 16:47
von niva
Das kommt ganz drauf an, auf was sich verglichen wurde bzw. wie. Ich nehme mal an, dass in diesen 19.000 € die 8.000 € der Klage enthalten sind. Wurde über also z. B. über die 11.000 € im Termin verhandelt oder haben Kläger und Beklagter ohne Tätigkeit ihrer RAe gesagt, dass sie sich über diesen Betrag verglichen haben?

Verfasst: 17.02.2010, 09:26
von gkutes
stichwort: mehrvergleich
bitte die suchfunktion benutzen. Hier bekommst du viel mehr geld, als du ausgerechnet hast.

Zur eigentlichen Frage: Der Streitwert ist meist gleich. Manchmal höher. Aber nie niedriger.

Verfasst: 17.02.2010, 11:39
von Badeschlappe26
Bin für folgendendes:

1,3 GG aus 19.000,00 (falls das außergerichtlich war)
1,3 VerfG aus 8.000,00
0,8 VerfG aus 11.000,00
1,2 Tg aus 19.000,00 €
1,0 VerglG aus 8.000,00
1,5 VerglG aus 11.000,00

und natürlich deine halbe GG oben wieder abziehen und 2 x den Abgleich nach § 15 beachten (war das 15? Bin grad nicht auf Arbeit, kann grad nicht nachschauen)

Zum Sreitwert schließ ich mit gkutes an.

Verfasst: 17.02.2010, 15:12
von forestb
hi irgendwie versteh ich das noch nicht mit dem mehrvergleich ... also der beklagte wird verurteilt 4.000,-- zu zahlen. wie das gericht auf einen streitwert von 19.000,-- für den vergleich kommen kann ich nur raten. nehme an weil das hier ein versicherungsfall war in dem es um brand ging das der schaden urspürnglich höher war.

wie kommt ihr den jetzt auf einen mehrvergleich ???

ps: fühl mich gerade echt dumm :(

aber danke schonmal für die hilfe

Verfasst: 17.02.2010, 15:15
von Liesel
Wieso gibt es dann einen Streitwert für einen Vergleich, wenn er verurteilt wurde, 4.000,00 Euro zu zahlen?

Verfasst: 17.02.2010, 15:17
von gkutes
ein mehrvergleich ist so gut wie immer gegeben, wenn der Wert des Vergleiches den des Verfahrens übersteigt. In diesem Fall wurden meist nicht rechtshängige Ansprüche mit verglichen.
Um etwas genaueres zu sagen, muss der Sachverhalt detaillierter geschildert werden.

Dass es jetzt plötzlich ein Urteil geben soll passt allerdings nun wirklich nicht zum Sachverhalt :roll:

Verfasst: 17.02.2010, 17:21
von forestb
ja der wurd nicht verurteilt ... entschuldigt bitte hab mich falsch ausgedrückt ... :( das steht im vergleich

aber danke für eure hilfe weiß jetzt bescheid

entschuldigt meine dummheit ;)

Verfasst: 17.02.2010, 17:54
von forestb
noch eine dumme frage: für die anrechnung von der geschäftsgebühr gem. Nr. 2300, nehm ich jetzt welchen gegenstandswert ?? außergertlich GW 10.500,-- € oder nehm ich den von dem Mehrvergleich ??? also von der 1,3 aus 19.000,-- €??

Verfasst: 18.02.2010, 07:54
von Badeschlappe26
Wenn es außergerichtlich nur 10.500,00 € waren, dann rechnest du auch die an.