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Rechtsanwaltskosten für Antrag 850 k ZPO

Verfasst: 16.02.2010, 13:38
von Sunrise85
Hallo,

ich habe für unsere Mdtin einen Antrag nach 850 k ZPO gestellt. Was für Rechtsanwaltsgebühren bekomme ich hierfür? 0,3 VG nach 3309? Mir ist gesagt worden, dass gar keine RA-Gebühren anfallen stimmt das?

Danke schon mal!

Verfasst: 16.02.2010, 13:55
von Badeschlappe26
Müsste wohl. Ist doch ne normale ZV-Sache.

Verfasst: 16.02.2010, 13:59
von Sunrise85
das mein ich eben auch, ich find nichts, wonach es keine Gebühr geben sollte, zumal ich erfolgreich mit meinem Antrag 850 k ZPO beantragt habe, dass die Kosten der Gläubigerin auferlegt werden.
Die Rechtspflegerin wird dies wohl nicht entscheiden, wenn es keine Gebühren geben würde oder?
Ich würde jetzt einfach mal einen KFB probieren oder?

Verfasst: 16.02.2010, 14:04
von Katharina80
Du hast bekommen, dass die Kosten der Gläubigerin auferlegt werden?

Verfasst: 16.02.2010, 14:13
von Sunrise85
ja, die Gläubigerin hat bereits das Arbeitseinkommen der Schuldnerin gepfändet, also war ihr bekannt, dass der S nur die pfändfreien Beträge überwiesen werden. Außerdem werden wir bald die Insolvenz für diese beantragen und wurde von uns mit einem Rundschreiben weiter informiert, dass die S nichts hat.

Im Zöller hab ich dann folgende Stelle gefunden:
§ 850 k RN 14, Zöller, 28. Auflage
und das so in meinen Antrag reingeschrieben.

Die Rechtspflegerin hat zwar immer am Telefon gesagt, dass sie nicht glaubt das der Antrag hinsichtlich der Kostentragung durchgeht, aber heute habe ich in der Post den Beschluss:
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin
Begründung: G war bekannt, dass auf das Konto lediglich pfandfreie Beträge überwiesen werden. G hätte Pfändung einschränken müssen, so dass Kontoschutzverfahren nicht nötig gewesen wäre. (s. hierzu § 788 IV ZPO, Zöller RN 14 zu 850 k ZPO, Münchner Kommentar RN 2 zu 843 ZPO)

Verfasst: 16.02.2010, 14:24
von Katharina80
Das ist ja genial... Das hätte ich nicht gedacht... So lernt man immer wieder dazu...

Wir machen das auch öfter, weil auf das Konto ja auch noch anderer Gelder gehen könnten, die man pfänden kann oder Guthaben drauf ist...