Terminsgebühr 2. VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Trude
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#11

03.03.2010, 08:11

Das erste VU bleibt doch aber nur aufrecht erhalten, weil es ein zweites VU gibt. So hab ich DIch jetzt verstanden.
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
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Aylin0104
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#12

03.03.2010, 16:32

Hm, ja das ist schon richtig, dass das erste VU aufrechterhalten bleibt, weil die Gegenseite im Termin nicht erschienen ist! Aber dann kommt doch nun ein Urteil, in dem steht, dass das VU aufrecht erhalten bleibt oder kommt ein 2. VU in dem steht, dass das erste VU aufrecht erhalten bleibt?

Also ich meine, dass da ein Urteil kommen wird.... *GRÜBEL*
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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Aylin0104
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#13

05.03.2010, 10:21

So nun ist alles geklärt, es kam ein 2. VU und damit ist auch für mich klar, dass ich ne 1,2 Terminsgebühr kriege! :lol:

:thx
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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PeachyCJ
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#14

27.09.2016, 13:35

Hallo an alle fleißigen Bienchen :wink1

Ich habe nun auch ein Anliegen dazu.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Dagegen hat die Schuldnerin Widerspruch eingelegt. Dann ist das erste VU ergangen.
Daraufhin hat die Schuldnerin Einspruch eingelgt. Es wurde ein Termin bestimmt und mein Chef ist hingefahren. Da die Schuldnerin nicht zum Termin erschienen ist, ist der 2. VU ergangen.

Ich habe mich nun schon belesen im Forum und bin der Meinung, dass ich eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen kann. Liege ich damit richtig?

Schon mal :thx
:katze1 :katze2 :katze3
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Adora Belle
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#15

27.09.2016, 13:43

Ja.
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#16

27.09.2016, 17:16

Siehe die Rspr. im Beitrag #9. 257
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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PeachyCJ
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#17

28.09.2016, 09:44

Ich muss wirklich gründlicher lesen. ^^
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Zewerg95
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#18

02.08.2019, 16:07

Hallo ihr Lieben,

ich stehe auch mal wieder total auf dem Schlauch.

Folgendes:
-Klagverfahren
-Termin
-anschließendes VU
- Dann haben wir PKH abgerechnet
-Gegenseite legt Einspruch ein
- dann kam der zweite Termin
- 2. VU wonach der Einspruch gegen das VU verworfen wird.

Ich soll jetzt PKH abrechnen und Kostenfestsetzung beantragen.

Ich bin jetzt total verwirrt was ich wie abrechnen soll :pfeif :kopfkratz

Kann mir jemand helfen :thx
Feldhamster
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#19

02.08.2019, 16:10

Wie hoch ist der Streitwert? Wenn er unter 4.000 Euro liegt, brauchst du nur PKH-Rechnung machen. Durch den Übergang auf die Staatskasse wendet diese sich direkt an die Gegenseite wegen der Kostenerstattung.

Ansonsten mach bitte einen Abrechnungsvorschlag, über den wir hier diskutieren können.
Zewerg95
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#20

02.08.2019, 16:27

Streitwert wurden 1.200,00 € festgesetzt. Ich habe nun auch beratungshilfe abgerechnet. Diese müsste ich dann ja auch abziehen.

Folgende Abrechnung:

3100
3104
7003 erster Termin
7005
7003 zweiter Termin
7005
PUT
7008
Betrag

abzgl. der von der Staatskasse erstatteten Kosten
abzgl. der wohl zu erstatteten Kosten für BRH

oder ist das falsch?
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