Terminsgebühr 2. VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lachgummi
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#1

12.02.2010, 15:22

huhu hab mal ne frage.

außergerichtliche tätigkeit,

dann klage, 1. termin = vu --> 2. termin = 2. VU

wie rechne ich ab??

3100
anrechnen 2300
3104 oder 3105??

das erste vu wurde aufrechterhalten...
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PeeDee
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#2

12.02.2010, 15:26

Wie Du selbst schreibst, es gab 2 Termine.

Bei 3105 steht aber "Wahrnehmung nur EINES Termins, in dem eine Partei nicht erschienen..."

Somit TG 3104
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
gkutes

#3

12.02.2010, 16:20

wie kann es denn ein zweites VU geben, wenn das erste aufrecht erhalten wurde?
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Aylin0104
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#4

02.03.2010, 12:59

Ich muss mich hier mal eben mit reinhängen! Irgendwie habe ich heute voll das Brett vorm Kopf und komme gar nicht klar, obwohl ich das schon 1000 Mal gemacht habe. Hier ist im Moment eh voll Stress angesagt und ich habe den Kopf voll mit 1000 Sachen und finde einfach nicht die richitgen Antworten :?

Folgendes:
Klageverfahren
VU im schriftlichen Vorverfahren
Gegenseite hat Einspruch gegen VU eingelegt und ist dann im Termin nicht erschienen.
Das VU wurde aufrechterhalten

Bekomme ich nun eine 0,5 oder eine 1,2 Terminsgebühr?
Als ich die Kostennote gerade geschrieben habe, habe ich ne 0,5 abgerechnet, aber um so mehr ich nun darüber nachdenke, weiss ich gar nichts mehr!

Bitte helft mir! Heute ist echt nicht mein Tag :thx
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
jenniver
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#5

02.03.2010, 13:07

Du bekommst eine 1,2 TG.
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#6

02.03.2010, 13:11

Danke! Kannst du mir auch sagen warum? Wo steht das?

Ich bin heute so schwer vor Begriff, dass ich mich schon selber aufrege :roll:
:sorry
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#7

02.03.2010, 13:15

PeeDee hat geschrieben:Wie Du selbst schreibst, es gab 2 Termine.

Bei 3105 steht aber "Wahrnehmung nur EINES Termins, in dem eine Partei nicht erschienen..."

Somit TG 3104
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#8

02.03.2010, 13:25

Ich sag ja Brett vorm Kopf :lol:
:thx
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#9

02.03.2010, 13:40

LS
Dem Prozessbevollmächtigten, der sowohl das erste als auch das zweite Versäumnisurteil erwirkt, steht eine 1,2-Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG, nicht nur eine 0,5-Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV RVG zu.

BGH, Beschl. v. 18.07.2006 – XI ZB 41/05

NJW 2006, 2927 = AnwBl 2006, 675 = AGS 2006, 487 = Rpfleger 2006, 625 = BGHR 2006, 1391 = JurBüro 2006, 639 = MDR 2007, 178 = BB 2006, 1879 = RVG-Letter 2006, 98 = RVGreport 2006, 428 = juris (KORE 303652006)
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#10

02.03.2010, 17:58

Das ist genau das was mich so verunsichert hat, bei 2 VU´s war mir das klar, aber wir haben doch nur ein VU. Es wird doch nun ein Urteil kommen in dem steht, dass das VU vom... aufrechterhalten bleibt oder bin ich voll auf dem Holzweg??? :? Gibt es dann auch eine 1,2 TG?
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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