Verfahrensabtrennung abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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CheerSassi
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#1

12.02.2010, 11:18

Hallo ihr,

ich habe mal eine arbeitsrechtliche Abrechnungsfrage...

Sachverhalt:
vorgerichtlich tätig; Wir reichen Klage gegen 4 Beklagte ein. Es kommt zum Termin, dort wird ein widerruflicher Vergleich bzgl. Beklagte zu 3) und 4) geschlossen. Dieser wurde widerrufen!
Danach beschließt das Gericht das Verfahren bzgl. Beklagte zu 3) und 4) abzutrennen. Dies ist auch geschehen. Es kommt wieder zum Termin und dort wird in BEIDEN Verfahren ein Vergleich geschlossen.
Nun haben wir Streitwertbeschluss erhalten:
- Verfahren bis zur Trennung: 13.645,45 €
- danach für Verf. Bekl. 3) und 4): 2.729,09 €
- und Verf. Bekl. 1) und 2): 10.916,36 €
- Vergleich: 13.645,45 €

Habe jetzt mal 2 Rechnungen als Muster gemacht, bin mir aber tooootal unsicher ob das so stimmt.

Verfahren 1) und 2):

1,3 Geschäftsgebühr (13.645,45)
1,3 Verfahrensgebühr (13.645,45)
0,65 Anrechnung
1,2 Terminsgebühr (13.645,45)
1,0 Einigungsgebühr (13.645,45)
AP

Verfahren 3) und 4):

1,3 Verfahrensgebühr (10.916,36)
1,2 Terminsgebühr (10.916,36)
1,0 Einigungsgebühr (13.645,45)
AP

Die Geschäftsgebühr fällt ja entweder nur einmal mit dem vollen Streitwert an oder in beiden Rechnungen je zur Hälfte, oder?! Wie ist das mit den anderen Gebühren? Ich blick das jetzt mal absolut nicht mehr...

Wäre über jede Hilfe dankbar.
Grüßle Sassi

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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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