Abgetrennter VA - neu PKH beantragen ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Co1981
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#1

11.02.2010, 12:42

Hallöchen Leute,

ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe.

Unser Mandant wurde 1999 geschieden, der Versorgungsausgleich wurde damals abgetrennt und ausgesetzt.

Für das Ehescheidungsverfahren wurde ihm PKH bewilligt.

Nun (im Dezember 2009) wurde der VA wieder aufgenommen.

Meine Frage ist nun: müssen wir für den Mandanten wieder neu PKH beantragen oder gilt die damalige Bewilligung?

Ich habe echt keine Ahnung davon !

DANKE EUCH!
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gabrielle
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#2

11.02.2010, 12:45

ich würde eine neue PKH beantragen, da sich die Vermögensverhältnisse Eurer Mandantin auch eklatant geändert haben können. Ich glaube nicht, dass die PKH jetzt noch gilt (10 Jahre später).
Zaubermaus007
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#3

11.02.2010, 13:05

Meiner Meinung nach und nach meinen Unterlagen gilt die alte PKH und muss nicht neu beantragt werden... Von daher gelten auch die damaligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
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Pisten_huhn83
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#4

11.02.2010, 13:29

Ich würde sagen, dass auch die alte PKH gilt. Wenn das Gericht es anders sieht, würde es Dir bestimmt eine Zwischenverfügung geben, dass Du neuen Verhältnisse darlegen sollst.
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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