Gerichtskosten? (I. Instanz Urteil, II. Instanz Vergleich)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tinchen
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#1

09.02.2010, 19:53

Hallo Ihr, ich brauche Hilfe. Mein Chef weiß es anscheinend selbst nicht, deswegen hat er mich jetzt beauftragt zu recherchieren.

Also folgender Fall:

I. Instanz haben wir gewonnen.
II. Instanz soll ein Vergleich abgeschlossen werden. So was passiert mit den Gerichtskosten. Werden die auch von der I. Instanz aufgeteilt und wie hoch sind die Gerichtskosten in der II. Instanz nach einem Vergleich?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Danke
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sunshine24
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#2

09.02.2010, 20:02

So was passiert mit den Gerichtskosten. Werden die auch von der I. Instanz aufgeteilt
Kommt darauf an, was im Vergleich diesbezüglich steht.
wie hoch sind die Gerichtskosten in der II. Instanz nach einem Vergleich?
Schau mal in 1222 --> Reduzierung afu 2,0
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Tinchen
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#3

09.02.2010, 21:25

Danke schön. Das hilft mir schon mal weiter.

Weiß nur nicht was im Vergleich steht. Nehmen wir folgendes Beispiel an:

Die I. Instanz haben wir ja gewonnen, also waren unsere Gerichtskosten im KFB mit festgesetzt worden und von der Gegenseite gezahlt. Sollte im Vergleich II. Instanz aber jetzt stehen: Kosten werden aufgeteilt, bedeutet dies dann auch die Gerichtskosten I. Instanz und wir müssten die Hälfte an Gerichtskosten an den Gegner zurückzahlen??
Lahmi
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#4

09.02.2010, 21:39

Wenn im Vergleich steht die Kosten der II. Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Bei der Kostenentscheidung der I. Instanz verbleibt es, dann müssen die GK der I. Instanz komplett von der Gegenseite bezahlt werden und die der II. Instanz zur Hälfte.

Wenn es heißt die Kosten der I. und II. Instanz oder die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, dann sind die GK der I. und der II. Instanz je zur Hälfte zu zahlen und die Gebühren der I. Instanz sind nicht mehr von der Gegenseite zu erstatten.
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Bino
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#5

09.02.2010, 21:41

Das kommt auf die Kostenentscheidung in der zweiten Instanz an.
Wenn da steht, dass die Kosten I. und II. Instanz jede Partei zur Hälfte trägt, dann sind auch die GK davon umfasst.
bedeutet dies dann auch die Gerichtskosten I. Instanz und wir müssten die Hälfte an Gerichtskosten an den Gegner zurückzahlen??
Das wird dann komplett neu durchgerechnet. Je nachdem, wie hoch die Kosten sind, könnte das durchaus sein, dass Ihr was erstatten müsst.
Der Gegner würde dann eine Rückfestsetzung beantragen müssen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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