Hallo Ihr Lieben,
habe folgendes Problem:
Soll einen KfA machen und hänge an der Terminsgebühr.
Wir sind Kläger. In der ersten Verhandlung ist der Beklagte nicht erschienen, also VU. Beklagte legt Einspruch gegen VU ein. Es ist ein 2. Termin angesetzt. Wir als Kläger schicken dort einen Terminsvertreter hin und die Beklagte erklärt in der Verhandlung, sie nimmt den Einspruch gegen das VU zurück.
Kann ich jetzt eine TG nach 3105 und eine TG nach 3104 festsetzen lassen oder geht beides auf einmal nicht?
Ich bin ja der Meinung TG entsteht nur einmal, aber jetzt bin ich mir doch nicht mehr sicher.
Vielen lieben Dank,
rea1979
KfA mit 2 Terminsgebühren?
Ich würde jetzt pauschal sagen, dass ihr für den ersten Termin nur die 0,5 (Nr. 3105) bekommt und für den zweiten Termin der Terminvertreter die volle Gebühr. Er ist ja hingegangen und es ist verhandelt worden. Ich denke, der Terminvertreter müsste seine eigene Rechnung erstellen, die ihr dann als zusätzliche Kosten mit festsetzen lasst (Rechnung als Anlage beifügen!).
Aber wo wir gerade dabei sind...
Habe hier einen relativ ähnlichen Fall. Nur es gab überhaupt keinen Termin. Das VU ist aufgrund einer normalen Fristversäumnis ergangen... Chef hat eine Terminsgebühr diktiert... Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, entsteht diese doch gar nicht erst... Oder doch? Was meint ihr?
Aber wo wir gerade dabei sind...
Habe hier einen relativ ähnlichen Fall. Nur es gab überhaupt keinen Termin. Das VU ist aufgrund einer normalen Fristversäumnis ergangen... Chef hat eine Terminsgebühr diktiert... Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, entsteht diese doch gar nicht erst... Oder doch? Was meint ihr?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Klar, ebenso nach 3105.Nino hat geschrieben:Chef hat eine Terminsgebühr diktiert... Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, entsteht diese doch gar nicht erst... Oder doch? Was meint ihr?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)