Geschäftsgebühr abrechnen bei SCheidungsverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
ReNoSchnuffel81
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 18.02.2008, 12:29
Software: Advoware
Wohnort: Hagen

#1

09.02.2010, 08:50

Hallo...

rechnet ihr bei Scheidungsverfahren auch die Geschäftsgebühr ab, wie bei andern Angelegenheiten auch?

DANke

LG
JLKL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2009, 13:19
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

09.02.2010, 09:05

Hallo!

Was macht Ihr denn bei Scheidungsverfahren außergerichtlich?
Also im Normalfall wird sofort der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht (vorher ist ja sonst nix) und daher wird nur die 3100 und die 3104 abgerechnet.

LG
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier :-P
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

09.02.2010, 09:06

Kommt auf den Auftrag an.
In der Regel - zumindest bei uns - findet evtl. vorher nur eine Beratung statt, z.B. wenn die Scheidungsvoraussetzungen noch nicht da sein.
Meist lautet der Auftrag aber Antrag auf Scheidung der Ehe stellen und da ist kein Raum für eine Geschäftsgebühr.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
JLKL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2009, 13:19
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

09.02.2010, 09:16

@Pepples:
Ok, das mit der Beratung vorab haben wir auch, rechnen die aber nicht ab. Ne Scheidung ist schon teuer genug. :wink:
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier :-P
Antworten