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Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Verfasst: 08.02.2010, 13:42
von Inara
Hallo Leute,

ich muss grad eine Rechnung machen, in der wir 3 Geschäftsleute in der gleichen Angelegenheit vertreten. Wir fordern die Gegenseite zur Rückzahlung von Kaufpreisen von Aktienanteilen auf für jeden Auftraggeber € 8.080 (hat jeder bezahlt für die Aktie). Jetzt meine Frage zur Abrechnung: Muss ich hier € 8.080,00 x 3 (Gegenstandswert) und dann die 1,3 GG oder aus € 8.080,00 die 1,3 GG und 0,6 Erhöhung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG

Verfasst: 08.02.2010, 13:50
von Gruftie
Mmh...eigentlich ist es ja nicht dieselbe Angelegenheit, denn jeder von den Mandanten hat ja einen Anspruch auf Zahlung von 8.080,00 €...

Ich würde sagen, Du musst jede Sache einzeln abrechnen...bin mir aber nicht sicher.

Verfasst: 08.02.2010, 13:57
von gkutes
Mmh...eigentlich ist es ja nicht dieselbe Angelegenheit, denn jeder von den Mandanten hat ja einen Anspruch auf Zahlung von 8.080,00 €...
dito

Verfasst: 08.02.2010, 14:00
von Ernie
:zustimm

Verfasst: 08.02.2010, 14:12
von Inara
das klingt schon einleuchtend... :thx :thx :thx :thx :thx :thx