Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Inara
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#1

08.02.2010, 13:42

Hallo Leute,

ich muss grad eine Rechnung machen, in der wir 3 Geschäftsleute in der gleichen Angelegenheit vertreten. Wir fordern die Gegenseite zur Rückzahlung von Kaufpreisen von Aktienanteilen auf für jeden Auftraggeber € 8.080 (hat jeder bezahlt für die Aktie). Jetzt meine Frage zur Abrechnung: Muss ich hier € 8.080,00 x 3 (Gegenstandswert) und dann die 1,3 GG oder aus € 8.080,00 die 1,3 GG und 0,6 Erhöhung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG
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Gruftie
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#2

08.02.2010, 13:50

Mmh...eigentlich ist es ja nicht dieselbe Angelegenheit, denn jeder von den Mandanten hat ja einen Anspruch auf Zahlung von 8.080,00 €...

Ich würde sagen, Du musst jede Sache einzeln abrechnen...bin mir aber nicht sicher.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
gkutes

#3

08.02.2010, 13:57

Mmh...eigentlich ist es ja nicht dieselbe Angelegenheit, denn jeder von den Mandanten hat ja einen Anspruch auf Zahlung von 8.080,00 €...
dito
Inara
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#5

08.02.2010, 14:12

das klingt schon einleuchtend... :thx :thx :thx :thx :thx :thx
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