Eilt-Staatskasse zahlt, wer bekommt die Zinsen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sonnenblume_89
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#1

04.02.2010, 16:44

Hilfe, tausend Fragezeichen in meinem Kopf... :oops:
Strafsache-Mdt.wird freigesprochen-Kosten der Staatskasse auferlegt
Staatskasse zahlt wie von uns beantragt an uns, die Mandantin hat die Rechnung aber nicht vorab beglichen, da sie eine RSV hat und mit der besteht eine Vereinbarung...
Staatskasse zahlt also auf unsere Rechnung + 8,44 € Zinsen.
Wer bekommt denn jetzt die Zinsen?
Wir?Die Mandantin?Wie verbuche ich das?
Oh man, ich scheiter manchmal echt an den Kleinigkeiten.....
Vielen Dank für eure Hilfe!
collor
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#2

04.02.2010, 17:00

Was steht denn in der Vereinbarung mit der RSV, bzw. warum habt ihr auf euer Geld gewartet?
Anja V.
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#3

04.02.2010, 21:31

wenn die RSV schon an euch gezahlt hat, dann stehen die Zinsen der RSV zu. Falls nicht und auch die Mandantin nicht, sind die Zinsen für euch.
Sonnenblume_89
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#4

08.02.2010, 13:43

@collor
In der Vereinbarung mit der RSV stehen niedrigere Gebühren als die gesetzlichen. Da die Kosten aber der Staatskasse auferlegt wurden, haben wir nicht gegenüber der RSV abgerechnet und auf die Kosten von der Staatskasse gewartet.
Also sind die Zinsen für uns, ja?
DIe RSV hatte allerdings einen Vorschuss gezahlt, ganz am Anfang der Sache.....
cjdenver
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#5

08.02.2010, 15:20

DIe RSV hatte allerdings einen Vorschuss gezahlt, ganz am Anfang der Sache.....
Dann wirst du (offiziell) nicht drumrumkommen die Zinsen anteilig für den Vorschuss der RSV zurückzuzahlen. Die restlichen Zinsen sind dann für euch.
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Badeschlappe26
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#6

08.02.2010, 15:56

Denk ich auch - theoretisch anteilig RS - theoretisch...
Es grüßt

die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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