...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ekonex
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#1
04.02.2010, 13:45
Hallo
wir haben für 2 Mandanten Widerspruch gegen MB eingelegt.
Nun wollte ich eine Vorschussrechnung an RSV machen. Die Antragsteller haben bereits im MB erklärt, dass bei Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird.
Ich frage mich jetzt ob ich bereits jetzt 1,3 VG nach 3100 + 0,3 nach 1008 ODER doch nur 0,5 nach 3307 + 0,3 nach 1008 abrechnen darf?
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gkutes
#2
04.02.2010, 13:46
in einem Vorschuss kannst du doch fordern, was du willst !? (jaaa-natürlich keine Gebühren die nie anfallen werden...)
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Ekonex
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#3
04.02.2010, 13:48
JA klar stimmt schon
Ich frage mich halt nur ob die RSV dann meckert..
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gkutes
#4
04.02.2010, 13:50
das wiederum kann ich nicht sagen. "sicherer" wäre nur den Widerspruch abzurechnen
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Ekonex
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#5
04.02.2010, 13:52
ja gut mach ich dann wohl besser. Dachte vielleicht komme ich ja um eine Anrechnung rum
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